Musterurteil gegen Teletak -Gerät:Musterurteil: Hunde empfinden
Kontakt als Schmerz
aus: Ruhr-Nachrichten Dortmund
vom 17.06.2003
Gelsenkirchen: Von der sanften
Art des "Pferdeflüsterers" mit Tieren
umzugehen, hält der Kläger
nichts. Hunde dagegen mit Hilfe von
Elektroreizgeräten zu erziehen -
das entsprach schon eher seinen Methoden.
Der Kreis Recklinghausen hat ihm
dies allerdings verboten. Und das
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
hat die Ablehnung der Behörde in einem
Urteil bestätigt: Nach dem
Musterurteil ist der Einsatz von
Elektroreizgeräten zur Erziehung
oder Steuerung von Hunden generell
untersagt.
Das gelte ausnahmslos, so die
Richter, also auch wenn der Erzieher hohe Sachkunde nachweise.
Die Apparate funktionieren durch
die Stromübertragung mit einem regulierbaren
Sender. Das Empfangsgerät ist am
Hals des Hundes befestigt. Die Stromzufuhr
ist je nach Intensität für den
Hund unangenehm bis schmerzhaft.
Instinktbedingte Bewegungen des
Hundes z.B. beim Nachstellen eines Kaninchens
werden nach Erkenntnis der Kammer
durch den Apparat verhindert. Das sei
nicht artgerecht. Stromschläge
prägten das Tier dauerhaft. Die Praxis zeige,
dass tierschützende Aspekte oft
nicht berücksichtigt würden.
Der Kläger aus Belgien wollte die
umstrittenen Geräte aus den USA auf einem
Gelände in Marl einsetzen. Er
veranstaltet dort regelmäßig Seminare zur
Hundeausbildung. Er hatte
versichert, die Stromzufuhr ermögliche eine
Hundeerziehung ohne Stockschläge,
Tritte und Stachelhalsbänder. Die Geräte
gäben dem Hund mehr
Bewegungsspielraum als an einer Hundeleine. Sie würden
die Tiere auch schneller vom
Wildern, vom Attackieren von Spaziergängern oder vom plötzlichen Überqueren
einer Straße abhalten.
Die Erziehung von Hunden können
naturgemäß nicht frei von Schmerzen und
Zwängen sein, betonte der Kläger.
Behörde und Gericht waren da ganz anderer Meinung. (AZ.: 7 K 625/01)
|