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IP/03/262
Brüssel, 19. Februar 2003 Vereinfachte
EU-Regelung für die Mitnahme von Haustieren gebilligt Im
Vermittlungsausschuss ist gestern eine Einigung zwischen Europäischem
Parlament und Rat auf eine neue Regelung erzielt worden, durch die die
Mitnahme von Haustieren auf Reisen innerhalb der Europäischen Union
einfacher wird. Nach der formalen Genehmigung durch Parlament und Rat, mit
der in Kürze zu rechnen ist, kann die Verordnung in Kraft treten. David
Byrne, der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar,
begrüßte die Einigung auf die vorgeschlagene Verordnung: "Dies ist eine sehr
erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich. Wir sind der Harmonisierung
der einschlägigen Bestimmungen innerhalb der EU heute ein großes Stück näher
gekommen. Möglich wurde dieser Schritt dank unserer beeindruckenden Erfolge
bei der Bekämpfung der Tollwut. Sie ist in der EU jetzt fast vollständig
getilgt." Reisen innerhalb
der EU Einzige Bedingung für die Mitnahme von Katzen und Hunden auf grenzüberschreitende Reisen wird (außer in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich) eine gültige Tollwut-Impfbescheinigung sein. Ein elektronischer Mikrochip (oder übergangsweise in den ersten acht Jahren eine Tätowierung) soll die problemlose Identifizierung der Tiere möglich machen, ein EU-Pass die tierärztliche Kontrolle erleichtern. Jungtiere, die noch nicht geimpft werden können, dürfen möglicherweise ohne Impfung reisen. Diese Bestimmungen
gelten auch für benachbarte Drittländer (z. B. die Schweiz und Norwegen), in
denen die Tollwut ebenso gut unter Kontrolle ist wie in der EU. Für die Einreise
nach Irland, Schweden und in das Vereinigte Königreich ist nach der Impfung
noch eine Antikörper-Titration(1) vorzunehmen. Katzen und Hunde aus Drittländern Um dem Risiko der
Einschleppung von Tollwut vorzubeugen, werden mit der Verordnung zugleich
die ohnehin strengen Bestimmungen für die Einreise von Katzen und Hunden aus
Drittländern verschärft. Tiere aus solchen Drittländern, in denen die
Tollwut noch auftritt, müssen drei Monate vor der Einreise in die EU geimpft
und untersucht werden; in Irland, Schweden und dem Vereinigten Königreich
bleibt die Quarantänepflicht bei der direkten Einreise bestehen. Für Tiere
aus Drittländern, die tollwutfrei sind oder die Krankheit unter Kontrolle
haben, ist lediglich die Impfung vorgeschrieben; (nach Irland, Schweden und
in das Vereinigte Königreich dürfen die Tiere nur einreisen, wenn sie sechs
Monate nach der Impfung negativ getestet worden sind). Eine vollständige
Harmonisierung ist nach dem fünfjährigen Übergangszeitraum denkbar, der für
Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich gelten wird. Dann sollen vor
dem Hintergrund der Erfahrungen mit der neuen Regelung, je nach der
Entwicklung der Tollwut in der Union und aufgrund wissenschaftlicher
Gutachten weitere Vorschläge unterbreitet werden. In dieser
empfindlichen Frage voranzukommen war in der Vergangenheit sehr mühsam. Der
heutige Durchbruch geht auf die spektakulären Erfolge zurück, die in den
letzten zehn Jahren bei der Tollwutbekämpfung in der Union erzielt worden
sind. Impfprogramme für Füchse in den EU-Regionen, wo die Krankheit noch
auftrat, haben zu einem drastischen Rückgang der Tollwutfälle bei Haustieren
geführt: Während 1991 noch 499 Fälle gezählt wurden, waren es 2001 nur noch
sieben. Der Kampf gegen die Tollwut muss jedoch bis zur völligen und
dauerhaften Tilgung der Seuche fortgesetzt werden. Hintergrund Der Rat
(Landwirtschaft) hatte im Juni 2002 einen gemeinsamen Standpunkt festgelegt.
Die endgültige Genehmigung durch das Europäische Parlament und den Rat
gestaltete sich jedoch schwierig, weil bei einzelnen Änderungsvorschlägen
keine Einigung zustande kam. Am meisten Schwierigkeiten bereitete der
Vorschlag, wonach die eventuelle Entscheidung, die Sonderregelung für
Irland, Schweden und das Vereinigte Königreich über das Jahr 2008 hinaus zu
verlängern, nach dem Mitentscheidungsverfahren getroffen werden sollte. Erst
das am 18. Februar abgeschlossene Vermittlungsverfahren machte den Weg zur
endgültigen Billigung der Verordnung frei. Es wurde beschlossen, das
Mitentscheidungsverfahren anzuwenden und die übrigen strittigen
Änderungsvorschläge fallen zu lassen.
Die nächsten
Schritte Dieses Ergebnis
wird jetzt dem Europäischen Parlament und dem Rat zur förmlichen Genehmigung
vorgelegt. Am 20. Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt könnte die
Verordnung dann in Kraft treten, ein Jahr später wäre sie anwendbar. (1) Mit diesem
Test wird geprüft, ob die Impfung wirksam war. Mit freundlichen
Grüßen Dominik Völk wiss. Referent der
FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Bildung und Kultur Landeshaus, 24171
Kiel Tel.:
0431/988-1489, Fax: 0431/988-1543
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