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Zum 1.
Oktober 2004:
Ersparen Sie sich Kosten und Ihrem Tier
Zurückweisung, Quarantäne oder Tod
Ab dem 1. Oktober 2004 gelten für alle im
Reiseverkehr mitgeführten Hunde, Katzen und Frettchen neue EU-Bestimmungen.
Die wesentlichen Inhalte:
Allgemein:
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Kennzeichnung mit Mikrochip nach internationalem Standard (bis 2. Juli 2011
ersatzweise eine lesbare Tätowierung).
Besonderheiten für England, Irland,
Schweden:
Besonderheiten für Drittländer:
Gerade wenn Sie ins Nicht-EU-Ausland
Heimtiere mitnehmen, müssen Sie wissen: Tiere, die diese Anforderungen nicht
erfüllen, werden an der ersten Grenze der EU (dies kann auch der Flughafen
in Deutschland sein) auf Ihre Kosten entweder
•
ins Herkunftsland zurückgesendet oder
Bedenken Sie: Tollwut ist eine für
Mensch und Tier tödlich verlaufende Erkrankung.
Informieren Sie sich bitte schon vor der Ausreise über
die besonderen Einreisebestimmungen. Sonst können Sie und Ihr Heimtier bei
der Rückreise eine böse Überraschung erleben. Ersparen Sie sich Kosten
und Ihrem Tier Leid.
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